Sofortberatung:
0151 68495962
Holen Sie sich rechtlichen Beistand – zögern Sie nicht!
Erstberatung unter 0151 68495962.
Sie sind Beschuldigter in einem Strafverfahren? Dann erleben Sie einen belastenden Einschnitt in Ihren Alltag. Ich lasse Sie dabei nicht allein. Als Beschuldigter dürfen Sie die Aussage verweigern. Sie dürfen jederzeit einen Verteidiger Ihrer Wahl kontaktieren. Machen Sie von diesen Rechten unbedingt Gebrauch! Für den Ausgang des Strafverfahrens ist es entscheidend, zum frühestmöglichen Zeitpunkt auf Ermittlungsmaßnahmen von Polizei und Staatsanwaltschaft zu reagieren.
Ihrem Verteidiger stehen besondere Rechte zu, die Ihre effektive Verteidigung gewährleisten. Er kann im Ermittlungsverfahren Einsicht in die Akten nehmen, Beweisanträge stellen, Verteidigungsschriften einreichen und hat ein Anwesenheitsrecht bei richterlichen Vernehmungen. Und: Ihr Verteidiger kann eigene Ermittlungen anstellen. In der Hauptverhandlung achtet er auf die strikte Einhaltung der Regeln des Strafprozesses und elementarer Grundsätze wie der Unschuldsvermutung, zeigt Widersprüche in der Beweisführung auf, reagiert, argumentiert, stellt gezielt Fragen an Zeugen und setzt sich im Plädoyer für Sie ein.
Anwalt
Kontaktieren Sie mich kostenfrei und unverbindlich per Telefon oder E-Mail.
Rechtsanwalt und Strafverteidiger. Bundesweite Verteidigung in allen gerichtlichen Instanzen. Fokus auf den Raum Landau in der Pfalz, Südliche Weinstraße, Kaiserslautern, Frankenthal, Ludwigshafen und Mannheim.
Beratung auf Deutsch und Englisch.
Zuvor angestellter Rechtsanwalt in einer international renommierten Wirtschaftskanzlei in München und Wissenschaftlicher Mitarbeiter im Wirtschaftsstrafrecht und Gesellschaftsrecht in großen Wirtschaftskanzleien in Berlin.
Ausbildung
Promotion zum Dr. iur. mit strafrechtlicher Dissertation Sexuelle Täuschungen – Strafbarkeit und Strafwürdigkeit nach deutschem Sexualstrafrecht, erschienen bei Duncker & Humblot, Schriften zum Strafrecht, Band 380 (ISBN 978-3-428-18472-9)
Referendariat am Landgericht Landau in der Pfalz. Mitarbeit in Strafrechtskanzlei in Landau.
Studium der Rechtswissenschaft an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Schwerpunkt: Strafjustiz, Strafverteidigung und Prävention.
Veröffentlichungen
Artikel von Daniel Gerny in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) vom 24. Oktober 2022 (Wenn der V-Mann mit der Klimaaktivistin ins Bett steigt: Ist die Irreführung des Sexpartners schon bald eine Straftat?)
Aufsatz Zur Verjährung von Vergewaltigung im Strafverteidiger Forum 5/2023, S. 173–177
Aufnahme in den in Ausbildung und Praxis meistverbreiteten Kommentar zum Strafgesetzbuch von Fischer (Kommentierung zu §§ 174 und 177 StGB)
Im Notfall (insbesondere Haus-/Wohnungs- oder Bürodurchsuchung oder Verhaftung) erreichen Sie mich rund um die Uhr unter 0151 68495962.
Sie haben als Beschuldigter in jeder Lage des Strafverfahrens das Recht, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Ihren Verteidiger dürfen Sie frei wählen. Kontaktieren Sie mich im Notfall umgehend!
Philosophie
Strafe ist Leidzufügung durch den Staat. Für diesen besonders tiefen Eingriff in Ihre Freiheit benötigen die Strafverfolgungsbehörden handfeste Gründe. Die gesetzlichen Grenzen haben sie dabei strikt einzuhalten. Dafür braucht es eine starke Verteidigung, die auf die Wahrung Ihrer Rechte achtet. Mit Ihnen gemeinsam entwerfe ich eine Verteidigungsstrategie, um auch in der schwierigen Situation eines Strafverfahrens Perspektiven zu eröffnen. Zu meinem Auftrag gehört es, Verfahrensabschnitte verständlich zu erklären, Chancen und Risiken aufzuzeigen und Ihr vertrauenswürdiger Ansprechpartner in allen Stadien des Prozesses zu sein. Jeder, ob schuldig oder unschuldig, verdient ein faires Verfahren und kein Vorwurf heiligt ungesetzliche Mittel. Das ist meine innerste Überzeugung und dafür setze ich mich mit vollem Engagement ein.
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Veröffentlichungen
Artikel von Daniel Gerny in der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) vom 24. Oktober 2022 (Wenn der V-Mann mit der Klimaaktivistin ins Bett steigt: Ist die Irreführung des Sexpartners schon bald eine Straftat?)
Aufsatz Zur Verjährung von Vergewaltigung im Strafverteidiger Forum 5/2023, S. 173–177
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